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Was im Büro zu beachten ist

Wenn Sie mehr als drei Stunden am Tag vor dem PC arbeiten, haben sie einen Bildschirmarbeitsplatz. Der Gesetzgeber hat dafür Richtlinien im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz, dazu gehören:

  • eine regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchung
  • strahlungsarme Bildschirme
  • ergonomische Möbel
  • bedienungsfreundliche Software
  • ausreichende Beleuchtung

Sitzen Sie mehr als 50% Ihrer Arbeitszeit vor dem Bildschirm (Wortlaut: "gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil Ihrer normalen Arbeit"), haben Sie sogar ein Recht auf eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens auf Kosten des Arbeitgebers.